RSV-Impfung nun Kassenleistung
RSV-Impfung nun Leistung der BKK evm
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt seit dem 8. August 2024 die RSV-Impfung als Standardimpfung für Personen ≥75 Jahre und als Indikationsimpfung für Personen im Alter von 60-74 mit schweren Grunderkrankungen und Bewohnende von Einrichtungen der Pflege. Am 3. September legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seinen Entwurf über die Umsetzung der STIKO-Empfehlung in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) vor. Mit Veröffentlichung dieser Änderung im Bundesanzeiger am 26.09.2024 wurde die RSV-Impfung für ältere Erwachsene in den Pflichtleistungskatalog aller gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Alle beteiligten Instanzen haben die Wichtigkeit und Dringlichkeit erkannt, dass ältere Erwachsene vor der RSV-Saison geschützt werden müssen und haben in einer Rekordzeit von 2 Monaten, anstelle der möglichen 4 Monate, den Prozess zur Pflichtleistung umgesetzt.
Entscheidend für einen schnellen und breiten Schutz der vulnerablen Bevölkerung ist die zügige Implementierung der Leistung in die regionalen Impfvereinbarungen und den SSB, um allen Versicherten einen schnellen und niederschwelligen Zugang vor der schon bald beginnenden Infektionssaison zu ermöglichen.