Ärztliche Behandlung

Die ärztliche Behandlung umfasst alle Maßnahmen des Arztes zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten. Dabei gehört der Großteil der ärztlichen Behandlungen zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus können Sie nach schriftlicher Vereinbarung sog. individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) als Privatleistung in Anspruch nehmen.

Auf einen Blick

  • Übernahme sämtlicher Behandlungen mit allen anerkannten und zugelassenen modernen Behandlungs- und Heilmethoden
  • freie Arztwahl unter den Vertragsärzten der gesetzlichen Krankenkassen
  • Einschränkung der freien Arztwahl bei Teilnahme an hausarztzentrierter Versorgung
  • Empfehlung: im Behandlungsfall vorerst den Hausarzt aufsuchen
  • Abrechnung über elektronische Gesundheitskarte

Im Detail

Die BKK evm übernimmt die Kosten für sämtliche Behandlungen mit allen anerkannten und zugelassenen modernen Behandlungs- und Heilmethoden für Mitglieder und deren mitversicherte Familienangehörige. Natürlich kann der behandelnde Arzt frei gewählt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Mediziner um einen Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen handelt. Dies ist jedoch bei der Mehrheit der niedergelassenen Ärzte der Fall.

Zum gesetzlichen Leistungsumfang der ärztlichen Behandlung gehören unter anderem:

  • ärztliche, aber auch zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung
  • Früherkennungsmaßnahmen von Krankheiten
  • ärztliche Betreuung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Krankentransporten
  • Krankenhausbehandlung oder Behandlung in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
  • Verordnung häuslicher Krankenpflege

Verhütungsmittel

Es gibt eine Vielzahl empfängnisverhütender Mittel (Kontrazeptiva) und der Empfängnisschutz muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Wahl der Methode ist oft mit der jeweiligen Lebenssituation und den persönlichen Bedürfnissen verbunden. Die individuelle Entscheidung oder auch im Einzelfall medizinische Belange können maßgebend sein.

Die meisten Verhütungsmittel sind vor allem Frauensache. Männer können aktiv nach wie vor nur mit Kondomen verhüten. Wichtig: Das Kondom ist auch die einzige Verhütungsmethode, die vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützen kann.

Ein Überblick über die wichtigsten Verhütungsmethoden finden Sie auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Die ärztliche Beratung beim Frauenarzt umfasst Fragen zur Empfängnisverhütung.

Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis zum vollendeten 22. Lebensjahr können unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots (bspw. Pille) durch den behandelnden Arzt/Ärztin verordnet werden. Ab dem 18. Geburtstag ist die gesetzliche Zuzahlung zu bezahlen.