Zuzahlungen / Zuzahlungsbefreiung

Zuzahlungen müssen von allen Patienten über 18 Jahren für alle medizinischen Leistungen erhoben werden. Für bestimmte Leistungen schreibt der Gesetzgeber Zuzahlungen vor. Diese Zuzahlungen sind für die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen einheitlich
geregelt.

Für Zuzahlungen gelten bestimmte Belastungsobergrenzen. So darf die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten 2 % der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Für chronisch Kranke reduziert sich die Belastung auf 1 %.

Als chronisch krank gelten Versicherte,

  • die wegen einer Erkrankung in Dauerbehandlung sind und sich außerdem in Pflegegrad oder höher befinden
  • die 60 % behindert sind
  • bei denen ohne kontinuierliche Behandlung die Krankheit lebensbedrohend oder lebensverkürzend wäre bzw. die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigen würde.

Eine entsprechende Bescheinigung über die chronische Erkrankung erhalten Sie bei Ihrem behandelnden Arzt.

Bei Familien werden die geleisteten Eigenbeteiligungen und Bruttoeinnahmen des Familienverbundes zusammengerechnet. Bei der Ermittlung des Familieneinkommens werden besondere Freibeträge berücksichtigt.

Unser Tipp:
Bitte bewahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf oder führen Sie ein Quittungsheft. So kann Ihnen Ihre BKK evm zu viel gezahlte Beträge zurückerstatten. Einen Antrag für die Befreiung von der Zuzahlung können Sie hier direkt herunterladen.