Brillen und Kontaktlinsen

Das Lesen fällt Ihnen schon nach kurzer Zeit schwer? Ihre Augen werden schnell müde? Dann sollten Sie vom Augenarzt überprüfen lassen, ob Sie eine Sehhilfe benötigen. Die BKK evm übernimmt die Kosten für die Bestimmung Ihrer Sehschärfe. Außerdem beteiligen wir uns in Höhe der Festbeträge an den Kosten für eine ärztlich verordnete Sehhilfe bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. bei Vorliegen einer schweren Sehbeeinträchtigung.

Die BKK evm übernimmt die Kosten in Höhe der bundesweit gültigen Festbeträge für ärztlich verordnete Sehhilfen für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie in Ausnahmefällen ohne Altersbegrenzung, wenn eine schwere Sehbeeinträchtigung vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die Sehleistung auf beiden Augen trotz Brille nicht mehr als 30 Prozent beträgt. Zusätzlich besteht der Anspruch auf eine Sehhilfe bei Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien oder einer Hornhautverkrümmung von mehr als 4 Dioptrien. Sollten bei Ihnen aus medizinischer Sicht Kontaktlinsen erforderlich sein, übernimmt die BKK evm im Ausnahmefall auch hierfür die Kosten. Ob Kontaktlinsen medizinisch notwendig sind, stellt allein Ihr Augenarzt fest. An den Kosten für Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Entspiegelungen, Brillengestelle oder Kontaktlinsen-Pflegemittel darf sich die Audi BKK aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht beteiligen.

Zusatzversicherung:

Kolleginnen und Kollegen der evm-Gruppe erhalten von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Brille und sonstigen Sehhilfen. Sprechen Sie dazu mit der Personalabteilung. Über unseren Kooperationspartner Barmenia besteht die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für Brillen und Kontaktlinsen abzuschließen. Näheres hierzu unter Zusatzversicherungen.