Vorsorge und Rehabilitation

Neben der Rentenversicherung übernimmt auch die BKK evm ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Verhütung von Krankheiten oder zur Wiederherstellung der Gesundheit für Kinder und Erwachsene. Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen Bei diesen Leistungen (früher auch offene Badekuren genannt) werden bestimmte Angebote (z. B. Heilquellen und Klima) am anerkannten Kurort genutzt. Für Unterbringung und Verpflegung sorgen die Versicherten selbst.

Wir tragen die Kosten für:

  • die kurärztliche Behandlung einschließlich der verordneten Arzneimittel
  • kurortspezifische Heilmittel, wie z. B. Bäder und Massagen
  • spezifische Heilmittel, z. B. Krankengymnastik.

Auch hier gelten für Versicherte über 18 Jahren die gesetzlichen Zuzahlungen. Zu den übrigen Kosten der Vorsorge, wie Unterbringung und Verpflegung, können wir einen Zuschuss bis zu 13 €, bei chronisch kranken Kleinkindern (1. bis 6. Geburtstag) ggf. bis zu 21 € je Tag zahlen.

Sofern entsprechende Einrichtungen in der Nähe sind, können Rehabilitationsleistungen ambulant durchgeführt werden. Vorteil: Tagsüber werden die Rehabilitationsangebote genutzt, abends und nachts verbleibt der Versicherte in der gewohnten Umgebung. Als Zuzahlung fallen 10 € je Behandlungstag an.