Geschäftsergebnisse

Nach § 305b SGB V ist die BKK evm verpflichtet, jährlich zum 30. November des dem Berichtsjahr folgenden Jahres ihre Geschäfts- und Rechnungsergebnisse zu veröffentlichen. Im Bericht finden Sie Angaben zur Entwicklung zur Zahl der Mitglieder und Versicherten, zur Höhe und Struktur der Einnahmen, zur Höhe und Struktur der Ausgaben sowie zur Vermögenssituation.