Soziotherapie

Für Versicherte, die wegen einer schweren psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, Leistungen selbständig zu beanspruchen, stellt die BKK unter bestimmten Voraussetzungen eine Soziotherapie zur Verfügung. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt hier zehn Prozent der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € für Versicherte, die mindestens 18 Jahre alt sind. Ausführlichere Informationen erhalten Sie bei uns.