Werben Sie neue Mitglieder

Unser Dankeschön: 20,- €

Sind Sie von unseren Leistungen überzeugt? Dann überzeugen Sie auch Freunde, Angehörige und Bekannte: Wir bedanken uns für jedes von Ihnen geworbene Mitglied mit einer Prämie in Höhe von 20,- €.

Mitglieder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse können jederzeit mit einer Frist von drei Monaten (Kündigungsmonat + zwei volle Kalendermonate) die Krankenkasse wechseln und Mitglied der BKK evm werden, sofern man bereits 12 Monate (Bindungsfrist) Mitglied der bisherigen Krankenkasse war.

Bei Wechsel des Arbeitgebers oder Beginn des Bezuges von Leistungen der Agentur für Arbeit/Jobcenter etc. ist ein sofortiger Krankenkassenwechsel ohne Einhaltung der o. g. Fristen möglich.

Und so einfach gehts: Sie als werbendes Mitglied sowie der geworbene Interessent senden uns Ihre Daten und schicken dieses an die BKK evm (Kontakt). Das neue Mitglied erhält daraufhin eine Mitgliedschaftsbescheinigung und die Gesundheitskarte, der Arbeitgeber wird über den Wechsel informiert. Mit Versicherungsbeginn des Geworbenen erhalten Sie eine Geldprämie in Höhe von 20,- € – und dies für jedes neu geworbene Mitglied!