Heil- und Hilfsmittel

Sie brauchen einen Rollstuhl, eine Gehhilfe oder ein Hörgerät? Egal ob Hilfsmittel für den Alltag, oder eine spezielle Therapie: sie unterstützen allesamt ein aktives, eigenständiges Leben von Menschen mit dauerhaften oder vorübergehenden körperlichen Einschränkungen. Die Audi BKK versorgt Sie individuell mit den medizinisch notwendigen Hilfsmitteln.

Sollten Sie ein Hilfsmittel benötigen, so besprechen Sie dies mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Sofern von dort die medizinische Notwendigkeit festgestellt wird, erhalten Sie für dieses Hilfsmittel ein Rezept.

Sobald Sie Ihre Wahl getroffen haben, nehmen Sie einfach Kontakt zum ausgewählten Vertragspartner auf und senden Sie diesem das Rezept direkt zu. Bitte beachten Sie, dass wir als BKK evm Ihr Rezept mit Ihren Daten ohne eine entsprechende schriftliche Einverständniserklärung Ihrerseits nicht weiterleiten dürfen.

Die Vertragspartner der BKK evm haben sich dazu verpflichtet, Ihnen nur solche Produkte zur Verfügung zu stellen, die die Qualitätsanforderungen des vom GKV-Spitzenverband erstellten Hilfsmittelverzeichnisses erfüllen. Derartige Produkte werden vor der Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis einer umfangreichen medizinisch-technischen Prüfung unterzogen.

Unser Vertragspartner liefert grundsätzlich Ihnen das Hilfsmittel kostenfrei und persönlich an Ihren Wohn- bzw. üblichen Aufenthaltsort. Nach Ende der Versorgung erfolgt die Rückholung ebenfalls kostenfrei durch unseren Vertragspartner.

Eine Lieferung über den Postweg ist im Einzelfall möglich, wenn keine Einweisung von medizinischem Fachpersonal zu erfolgen hat.

Unser Vertragspartner ermittelt zunächst Ihren individuellen Versorgungsbedarf in einem (telefonischen) Beratungsgespräch. Bei der Auswahlentscheidung des für Sie geeigneten Hilfsmittels soll Ihren Wünschen entsprochen werden, sofern diese das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und keine fachlichen oder medizinischen Gründe dagegen spreche