Kind & Familie

Wir machen uns stark für Ihre Familie. So werden Kinder, Enkel und Ehepartner ohne eigenes Einkommen auf Antrag beitragsfrei in unserer Familienversicherung mitversichert, und Schwangere, Kinder und Jugendliche erhalten eine lückenlose Vorsorge. Denn wir begleiten Sie - ein Leben lang.

Familienversicherung

Familienversicherung bedeutet, dass Ihre Familienangehörigen bei der BKK evm beitragsfrei mitversichert sind. Alle wichtigen Details dazu lesen Sie hier.

Kinder- und Jugendvorsorge

Für eine optimale gesundheitliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wurde mit 11 ärztlichen „U-Untersuchungen“ ein spezielles Vorsorgeprogramm von der Geburt bis 14 Jahren entwickelt. Im Rahmen der Untersuchungen prüft der Kinderarzt, ob sich das Kind in seinen Körperfunktionen und Fähigkeiten gesund und altersentsprechend entwickelt. Denn Schwerhörigkeit lässt sich z. B. bei früher Diagnose meist gut beheben, während sie unerkannt zu langwierigen Sprachstörungen führen kann. Ähnliches gilt für alle anderen Aspekte der Entwicklung.

Wie reagiert das Kind auf seine Umgebung, wie äußert und bewegt es sich? Zudem werden neben besonderen Untersuchungen (s. u.) Größe, Gewicht, Motorik, Körperbau und -haltung, Hören, Sehen, allgemeine Auffälligkeiten, Zähne/Kiefer, Sprachentwicklung und Sozialverhalten geprüft. Untersuchungen im Schulalter beinhalten auch Lesen und Schreiben.

Überblick über gesetzliche U-Untersuchungen:

  • U1: 1.–4. Stunde, Erstuntersuchung nach der Geburt, einschließlich Untersuchung von Herz, Atmung, Hautfarbe
  • U2: 3.–10. Tag, mit Blutuntersuchung
  • U3: 4.–6. Woche
  • U4: 3.–4. Monat
  • U5: 6.–7. Monat
  • U6: 10.–12. Monat
  • U7: Ende 2. LJ
  • U7a: Ende 3. LJ, mit Untersuchung von Allergien, Sprache, Zähnen, Sozialverhalten, Gewicht
  • U8: Ende 4. LJ
  • U 9: Anfang 6. LJ, mit Prüfung der Schulreife
  • J1: 13.–14. LJ, mit Prüfung von Pubertätsentwicklung, Impfstatus, Blutdruck, Schul- und Gesundheitsverhalten, Kropfbildung

Über die gesetzlichen Leistungen hinaus bieten wir Ihnen mit unserem Programm Starke Kids eine erweiterte und lückenlose Vorsorge für Kinder und Jugendiche an.

Schwangerenvorsorge

Schwangere haben bei uns Anspruch auf kostenlose Schwangerschaftsvorsorge, Entbindung und Nachsorge im vollen erforderlichen Umfang. Im Mittelpunkt stehen Untersuchungen (Screening) zur Kontrolle und Abklärung möglicher Risiken, u. a. mit Ultraschalldiagnostik, körperlicher Untersuchung und serologischen Untersuchungen auf Infektionen – gewöhnlich alle vier, in den letzten beiden Monaten alle zwei Wochen. Im Fall von Risikoschwangerschaften wird die Mutter besonders engmaschig begleitet.

Unsere Extraleistungen für Sie:

Über die gesetzlichen Leistungen hinaus erstattet die BKK evm Kosten in Höhe von maximal 300,00 € je Kind für die folgenden Leistungen. Von Ärzten durchgeführte oder veranlasste Leistungen

  • Nackenfaltenmessung,
  • Toxoplasmosetest, sofern keine Leistung nach den Mutterschaftsrichtlinien,
  • Triple-Test,
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen bzw. 3-D-Ultraschall.

Voraussetzung ist insgesamt, dass eine Erkrankung bezogen auf die jeweilige ärztliche Untersuchung noch nicht vorliegt, aber im Einzelfall Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen.

Geburtsvorbereitungskurse

Wir übernehmen die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs für werdende Väter, wenn beide Elternteile bei der BKK evm versichert sind. Voraussetzung für die  Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einer Hebamme erbracht wird, die zur Leistungserbringung berechtigt ist. Anerkannt werden die Kosten in Höhe der vereinbarten  Vertragssätze.

Hebammenrufbereitschaft

Wir übernehmen die Kosten einer Hebammenrufbereitschaft in der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche für bei der BKK evm versicherte Frauen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistungen von einer Hebamme erbracht wird, die zur Leistungserbringung berechtigt ist.

Die Pauschale beinhaltet täglich:

  • 24 Stunden unmittelbare Erreichbarkeit
  • Sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe
  • Aufenthalt in räumlicher Nähe der Schwangeren
  • Bereitschaft, jede sonstige Aktivität, mit Ausnahme einer gerade stattfindenden anderen Geburt, sofort abzubrechen und zu der Schwangeren zu fahren
  • Begleitung bei einer Verlegung in ein Vertragskrankenhaus, sofern erforderlich.

Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel in der Schwangerschaft, deren Verordnung durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt und das Arzneimittel durch die Versicherte in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wird.

Der Maximalbetrag in Höhe von 300,00 € kann einmalig je Kind für alle Leistungen in Anspruch genommen werden.