eRezept

Zum 01.01.2024 wird für die Arztpraxen die Ausstellung eines eRezepts verpflichtend.

Welche drei Einlöse-Optionen gibt es für Sie?
Ob beim klassischen Arztbesuch oder in der Videosprechstunde: Das E-Rezept wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt am Praxiscomputer erstellt und im sicheren Datennetz auf dem E-Rezept-Server abgespeichert. Im Anschluss haben Sie drei Möglichkeiten, um die elektronische Verordnung einzulösen:

Über Ihre BKK evm (eGK)
Dafür stecken Sie Ihre Gesundheitskarte einfach in das spezielle Kartenlesegerät Ihrer Apotheke. Diese kann so auf dem zentralen E-Rezept-Server Ihre offenen Rezepte der letzten 100 Tage abrufen. So können Sie sogar mehrere Rezepte auf einmal einlösen – ohne Zettelsuche. Und das Beste: Für die Nutzung ist weder eine PIN noch ein anderer Nachweis erforderlich.

Über die E-Rezept-App
Besonders flexibel und bequem ist die Einlösung über die kostenfreie E-Rezept-App der gematik. In diesem Fall erhalten Sie Ihre Verschreibungen von der Arztpraxis direkt aufs Smartphone. So haben Sie die Möglichkeit, vorab die Verfügbarkeit der Medikamente in Ihrer Apotheke zu prüfen. Bei Bedarf können Sie vorbestellen oder direkt nach Hause liefern lassen. Das spart Ihnen Wege, Zeit und Papier.
Link zur E-Rezept-App Gematik...

Über einen Ausdruck mit Rezeptcode
Einige Arztpraxen nutzen das E-Rezept seit Beginn der Testphase 2022 sehr erfolgreich. Inzwischen haben sich ihnen viele weitere angeschlossen. Allerdings wird es noch etwas dauern, bis wirklich alle Praxen E-Rezepte ausstellen. So kann die Implementierung der Software in manchen Fällen zur technischen Herausforderung werden.

Dauer der Gültigkeit eRezept

Eine Verordnung darf nur innerhalb von 28 Tage nach der Ausstellung beliefert werden. Die Belieferungsfrist endet
auch dann mit dem Ablauf ihres letzten Tages, wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag
fällt.