Auslandsversicherung

Ihre Gesundheitskarte ist grundsätzlich nur in Deutschland gültig. Für Ihren Auslandsaufenthalt in den EU-Ländern, in Großbritannien Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie jedoch die Europäische Gesundheitskarte nutzen, die sich auf der Rückseite Ihrer BKK evm Gesundheitskarte befindet. Außerdem gilt sie in Nordmazedonien, Montenegro und Serbien – aber nur für Krankheiten, die nicht schon bei der Einreise bestanden. Darüber hinaus erhalten Sie für Bosnien-Herzegowina, die Türkei und Tunesien auf Antrag besondere Anspruchsbescheinigungen. Bitte nehmen hierzu Kontakt mit uns auf. Die gesetzliche Versicherung umfasst hierbei den jeweiligen gesetzlichen Standard des Gastgeberlandes.

Unser Tipp: Die meisten Länder sehen weniger Gesundheitsleistungen als Deutschland vor. Schließen Sie daher vor einer Auslandsreise eine ergänzende private Auslandskrankenversicherung ab. Sie übernimmt z. B. die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland oder die Behandlungskosten in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Angebote finden Sie unter anderem bei unserem Kooperationspartner der Barmenia Versicherung.