Häusliche Krankenpflege

Für eine optimale Versorgung im Krankheitsfall

Wenn Sie wegen einer Erkrankung zuhause gepflegt werden müssen, ist eine schnelle und umfangreiche Hilfe besonders wichtig. Zur Sicherung der ärztlichen Behandlung erhalten Sie deshalb im Rahmen der häuslichen Krankenpflege Unterstützung durch uns.

Ihre Vorteile bei der BKK evm

  • Sie bekommen häusliche Krankenpflege, solange sie medizinisch notwendig ist. Damit können Sie sich sicher sein, dass Sie zu Hause vollständig gesund werden.
  • Über den Zeitraum von vier Wochen hinaus erhalten Sie von uns die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung bis zu zwei Stunden täglich – und bis zu 26 Wochen lang je Krankheit.
  • Sie erhalten professionelle Pflege durch einen qualitativ hochwertigen Pflegedienst.
  • Die Abrechnung der Kosten erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und uns.
  • Gemeinsam mit Ihnen suchen wir einen Pflegedienst, der die ärztliche Behandlung zu Hause übernimmt.

Wann erhalten Sie die häusliche Krankenpflege?

Für die häusliche Krankenpflege gelten bestimmte gesetzliche Voraussetzungen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder das Krankenhaus stellt eine Verordnung aus.
  • Die Leistung wird durch einen Pflegedienst erbracht.
  • Eine mit Ihnen im Haushalt lebende Person kann die Versorgung nicht sicherstellen.

Weitere Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Eine Krankenhausbehandlung ist notwendig, eine Aufnahme ist aber nicht möglich oder
  • eine Behandlung im Krankenhaus kann vermieden oder verkürzt werden oder
  • wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlechterung einer Krankheit – insbesondere nach Krankenhausaufenthalten oder ambulanten Operationen – ist Hilfe notwendig oder
  • das Ziel der ärztlichen Behandlung kann durch eine häusliche Krankenpflege sichergestellt werden.

Leistungen der häuslichen Krankenpflege:

  • Hilfe bei der Behandlungspflege – zum Beispiel Injektionen, Infusionen oder Wundversorgungen.
  • Hilfe bei der Grundpflege – zum Beispiel Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Ernährung.
  • Hilfe bei der Versorgung im Haushalt wie Mahlzeiten zubereiten, einkaufen oder Müll entsorgen.

Wie lange und in welcher Höhe erhalten Sie die häusliche Krankenpflege?

Die Dauer der häuslichen Krankenpflege orientiert sich bei der Behandlungspflege an Ihrer Erkrankung und der ärztlichen Verordnung.

Die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung können Sie für vier Wochen in Anspruch nehmen. Über diesen Zeitraum hinaus bieten wir weitere Unterstützungsmöglichkeiten an. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Die Kosten für die häusliche Krankenpflege übernehmen wir für Sie. Sie kommen lediglich für die gesetzlichen Zuzahlungen auf. Diese betragen 10 Prozent der anfallenden Kosten in den ersten 28 Tagen pro Kalenderjahr und 10 € pro ärztlicher Verordnung.

Um Sie finanziell zu entlasten, dürfen wir Sie unter bestimmten Voraussetzungen von den Zuzahlungen befreien. Wenn die Höhe Ihrer Zuzahlungen über zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen Ihres Familienhaushaltes liegt (Belastungsgrenze), erstatten wir Ihnen den darüber liegenden Betrag. Gleichzeitig sparen Sie sich für den Rest des Jahres die Zuzahlungen. Dazu senden Sie uns bitte Ihre Einkommensnachweise und die gesammelten Zuzahlungsquittungen zu. Die Belastungsgrenze ermitteln wir für jedes Kalenderjahr neu. Wie hoch Ihre Zuzahlungsgrenze liegt, rechnen Sie ganz einfach mit unserem Zuzahlungsrechner aus.

Wo erhalten Sie die häusliche Krankenpflege?

Die häusliche Krankenpflege findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt. Sie kann aber auch an einem anderen geeigneten Ort in Anspruch genommen werden – zum Beispiel in betreuten Wohnformen, Schulen oder Kindergärten.

So bekommen Sie häusliche Krankenpflege

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung für die häusliche Krankenpflege. Diese kann von Ihrer Arztpraxis oder dem Krankenhaus ausgestellt werden.
Danach suchen Sie sich einen Pflegedienst für die Pflegeleistungen. Für die Suche stehen Ihnen der BKK Pflegefinder zur Verfügung.

Nach der Auswahl eines Pflegedienstes senden Sie uns bitte die Verordnung per Post.

Die Verordnung kann auch von Ihrem Pflegedienst an uns gesandt werden. Wir regeln dann alles Weitere mit dem Pflegedienst – so können Sie sich voll auf das Gesundwerden konzentrieren.

Falls Sie pflegebedürftig sind, erhalten Sie Leistungen der Pflegeversicherung. Die Behandlungspflege können Sie parallel dazu in Anspruch nehmen.