Familienversicherung
Familienversicherung heißt, dass Ihre Familienangehörigen bei der BKK evm beitragsfrei mitversichert sind.
Zu den Familienangehörigen zählen:
- Ehepartner
- Kinder
- Stiefkinder
- Enkel
- Pflegekinder
- Adoptivpflegekinder
Kinder sind bei der BKK evm kostenfrei mitversichert:
- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden bzw. ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten
- über das 25. Lebensjahr hinaus um den Zeitraum, um den ihre Schul- oder Berufsausbildung durch Wehr- bzw. Bundesfreiwilligendienst unterbrochen oder verzögert wurde.
Keine Altersgrenze gibt es für behinderte Kinder, also für Kinder, die sich wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst unterhalten können.
Enkel und Stiefkinder sind beitragsfrei mitversichert, wenn sie zu mehr als 50 Prozent vom Mitglied unterhalten werden. Pflegekinder sind mitversichert, wenn sie mit dem Mitglied in dauerhafter häuslicher Gemeinschaft leben.
Die beitragsfreie Familienversicherung gilt für Angehörige, deren regelmäßiges Gesamteinkommen unter 505 Euro im Monat liegt. Für Personen, die zusätzlich Einkünfte aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung beziehen, beträgt die Grenze 538 Euro (2024) monatlich.
Beginn der Ausbildung oder Studium Ihrer Kinder
Bisher im Rahmen der Familienversicherung bei uns versicherte Kinder, können auch bei Aufnahme eines Studiums oder bei Beginn einer Ausbildung Mitglied unserer BKK bleiben.
Für weitere Fragen zur Familienversicherung steht Ihnen Sabine Schultz, Tel. 0261/402-17524 gerne zur Verfügung.