Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter
Für Mütter und Väter (Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren) gibt es spezielle Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Die BKK evm trägt die gesamten Kosten einer solchen Maßnahme. Für Versicherte über 18 Jahre fällt lediglich die Zuzahlung in Höhe von 10 € je Kalendertag an. Bei Vorsorge und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter steht die Behandlung des Elternteils im Vordergrund.
Die Kinder werden in aller Regel mit aufgenommen, um eine Trennung von Mutter oder Vater zu vermeiden. Natürlich können die Kinder bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit auch behandelt werden. Nicht jedes Mutter-Kind-Kurheim ist dazu in der Lage. Sprechen Sie uns bitte an, wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung.
Sollen Ihre Kinder behandelt werden und Sie wollen lediglich als Begleitperson mit aufgenommen werden, sollten Sie eine Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme für Ihr Kind beantragen.
Eine Mitaufnahme eines Elternteils ist in aller Regel bis zu einem gewissen Alter des Kindes möglich. Auch kleine Kinder haben in bestimmten Fällen bereits Anspruch auf Rehabilitationsleistungen über den Rentenversicherungsträger. Die Rentenversicherungsträger bieten für bestimmte Krankheitsbilder Sonderprogramme an (z. B. Adipositas).
Wir helfen Ihnen gerne weiter.