Mitglieds­bescheinigung

Die bisherige in Papierform ausgestellte Mitgliedsbescheinigung wurde durch die elektronische Rückmeldung an den Arbeitgeber ersetzt. Dies bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber von uns eine elektronische Rückmeldung über Ihre Mitgliedschaft bei unserer BKK erhält. Eine Papierbescheinigung gibt es nicht mehr.

Das gleiche gilt, wenn Sie zu unserer Krankenkasse wechseln. Wir erledigen alle Formalitäten für Sie und eine Kündigung der bisherigen Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich. Einfach den Aufnahmeantrag ausfüllen und an uns senden.

Benötigen Sie eine Mitgliedsbescheinigung? Dann teilen Sie uns dies einfach formlos mit unter info@bkk-evm.de oder Tel. 0261/402-71524. Wir senden Ihnen diese dann umgehend zu.