Fahrkosten

Ihre BKK evm zahlt Fahr- und Transportkosten bei stationären Leistungen, z. B. Krankenhausbehandlung, und bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus. Der Eigenanteil beträgt 10 %, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt.

Bei Fahrkosten, die aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation anfallen, entfällt diese Zuzahlung. Bitte beachten Sie, dies gilt nicht für Vorsorgekuren.

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden bei zwingenden medizinischen Gründen übernommen, z. B. Dialyse, onkologische Strahlen-oder Chemotherapie. Dies gilt auch für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“, „BL“ oder „H“ sowie für Versicherte ab Pflegegrad III.

In der Regel können Fahrkosten bei ambulanten Fahrten nur nach vorheriger Genehmigung und in bestimmten Ausnahmefällen übernommen werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.