Osteopathie
Die Versicherten können mit einer ärztlichen Bescheinigung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen. Die Behandlung ist durch einen Osteopathen durchzuführen, der Mitglied in einem Berufsverband ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. Die BKK evm bezuschusst maximal 6 Behandlungen zu je 60 €, jeweils begrenzt auf den Rechnungsbetrag, je Kalenderjahr.