Beiträge zur BKK evm

Allgemeiner Beitragssatz

14,6 %

Ermäßigter Beitragssatz

14,0 %

Zusatzbeitrag ab dem 01.01.2025

2,5 %

U 1 ab 1.1.2025

1,73 % Beitragssatz = 50 % Erstattung
2,10 % Beitragssatz = 60 % Erstattung
4,00 % Beitragssatz = 80 % Erstattung

U 2 ab 1.1.2025

0,30 % Beitragssatz = 100 % Erstattung Mutterschaft und 120 % Erstattung bei Beschäftigungsverbot

Höchstbeitrag für beschäftigte freiwillig Krankenversicherte:

Höchstbeitrag für beschäftigte freiwillig Krankenversicherte ab dem 01.01.2025:

Kranken­versicher­ung Arbeit­nehmer EUR 471,32
  Arbeitgeber EUR 471,32
  Höchst­beitrag Kranken­versicher­ung insgesamt EUR 942,64

Pflegeversicherung ab dem 01.01.2025

  • bei 1 Kind        Beitragssatz 3,6 %
  • bei 2 Kindern Beitragssatz 3,15 %
  • bei 3 Kindern Beitragssatz 2,90 %
  • bei 4 Kindern Beitragssatz 2,65 %
  • bei 5 Kindern Beitragssatz 2,40 %
  • ohne Kinder   Beitragssatz 4,20 %

 

Beiträge für Studenten ab dem 01.01.2025

Für Studierende, die in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversichert sind, steigen ab dem 01.Oktober 2024 die Beiträge. Grund dafür ist die Anhebung des BAföG-Höchstsatzes. Da der BAföG-Satz die Basis für die Beitragsberechnung in der KVdS darstellt, führt dies automatisch zu höheren Versicherungsbeiträgen.

Bei krankenversicherungspflichtigen Studenten (Versicherung im Rahmen der Krankenversicherung der Studenten – KVdS) wird als beitragspflichtige Einnahme der monatliche Bedarfssatz nach der entsprechenden Regelung im BAföG für nicht bei den Eltern wohnende Studenten herangezogen. Zum 01.08.2024 ist von der Bundesregierung der BaföG-Satz angepasst worden. Damit ist der BAföG-Höchstsatz von 812,00 Euro auf 855,00 Euro gestiegen.

Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Auf den neuen BAföG-Höchstsatz wird ein reduzierter Beitragssatz von 70 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes (2024: 14,6 Prozent) angewendet. Das ergibt einen Krankenversicherungsbeitragssatz für Studierende von 10,22 Prozent. Hinzu kommt der volle kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. In der Pflegeversicherung gilt der reguläre Beitragssatz von 3,4 Prozent. Für kinderlose Studierende über 23 Jahre wird zudem ein Zusatzbeitrag von 0,6 Prozentpunkten fällig.

Wie viel zahlen Studierende ab Januar 2025?

Der monatliche Beitrag der Studenten beträgt ab dem 01.01.2025 in der Krankenversicherung:

  • Krankenversicherung: 855 Euro x 10,22 % = 87,38 Euro (zzgl. 2,5 % Zusatzbeitrag BKK evm)

In der Pflegeversicherung beträgt der monatliche Beitrag in der Krankenversicherung der Studenten ab dem 01.01.2025:

  • Ohne Kind: 855 Euro x 4,2 % = 35,91 Euro
  • 1 Kind: 855 Euro x 3,6 % = 30,78 Euro
  • 2 Kinder: 855 Euro x 3,35 % = 28,64 Euro
  • 3 Kinder: 855 Euro x 3,1 % = 26,51 Euro
  • 4 Kinder: 855 Euro x 2,85 % = 24,37 Euro
  • 5 und mehr Kinder: 855 Euro x 2,6 % = 22,23 Euro