Beiträge zur BKK evm

Allgemeiner Beitragssatz

14,6 %

Ermäßigter Beitragssatz

14,0 %

U 1

1,9 % Beitragssatz = 50 % Erstattung
2,3 % Beitragssatz = 60 % Erstattung
4,4 % Beitragssatz = 80 % Erstattung

U 2

0,45 % Beitragssatz = 100 % Erstattung Mutterschaft und 120 % Erstattung bei Beschäftigungsverbot

Höchstbeitrag für beschäftigte freiwillig Krankenversicherte:

Höchstbeitrag für beschäftigte freiwillig Krankenversicherte:

Kranken­versicher­ung Arbeit­nehmer EUR 411,41
  Arbeitgeber EUR 411,41
  Höchst­beitrag Kranken­versicher­ung insgesamt EUR 822,82

Pflegeversicherung/Mitglieder mit 1 Kind
3,40 % EUR 175,95

  • bei 2 Kindern Beitragssatz 3,15 %
  • bei 3 Kindern Beitragssatz 2,90 %
  • bei 4 Kindern Beitragssatz 2,65 %
  • bei 5 Kindern Beitragssatz 2,40 %

Pflegeversicherung/Mitglieder ohne Kind
4,00 % EUR 207,00

Beiträge für Studenten ab dem 1.10.2024

Für Studierende, die in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversichert sind, steigen ab dem 01.Oktober 2024 die Beiträge. Grund dafür ist die Anhebung des BAföG-Höchstsatzes. Da der BAföG-Satz die Basis für die Beitragsberechnung in der KVdS darstellt, führt dies automatisch zu höheren Versicherungsbeiträgen.

Bei krankenversicherungspflichtigen Studenten (Versicherung im Rahmen der Krankenversicherung der Studenten – KVdS) wird als beitragspflichtige Einnahme der monatliche Bedarfssatz nach der entsprechenden Regelung im BAföG für nicht bei den Eltern wohnende Studenten herangezogen. Zum 1.8.2024 wurde dieser mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erhöht. Damit ist der BAföG-Höchstsatz von 812,00 Euro auf 855,00 Euro gestiegen.

Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Auf den neuen BAföG-Höchstsatz wird ein reduzierter Beitragssatz von 70 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes (2024: 14,6 Prozent) angewendet. Das ergibt einen Krankenversicherungsbeitragssatz für Studierende von 10,22 Prozent. Hinzu kommt der volle kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. In der Pflegeversicherung gilt der reguläre Beitragssatz von 3,4 Prozent. Für kinderlose Studierende über 23 Jahre wird zudem ein Zusatzbeitrag von 0,6 Prozentpunkten fällig.

Wie viel zahlen Studierende ab Oktober 2024?

Der monatliche Beitrag der Studenten beträgt ab 1.10.2024 in der Krankenversicherung:

  • Krankenversicherung: 855 Euro x 10,22 % = 87,38 Euro (zzgl. 1,3 % Zusatzbeitrag BKK evm)

In der Pflegeversicherung beträgt der monatliche Beitrag in der Krankenversicherung der Studenten ab 1.10.2024:

  • Ohne Kind: 855 Euro x 4,0 % = 34,20 Euro
  • 1 Kind: 855 Euro x 3,4 % = 29,07 Euro
  • 2 Kinder: 855 Euro x 3,15 % = 26,93 Euro
  • 3 Kinder: 855 Euro x 2,9 % = 24,80 Euro
  • 4 Kinder: 855 Euro x 2,65 % = 22,66 Euro
  • 5 und mehr Kinder: 855 Euro x 2,4 % = 20,52 Euro