Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
Manchmal reichen ambulante Maßnahmen nicht aus, um gesund zu bleiben oder Erkrankungen entgegenzuwirken. Dann kann eine Kur helfen. Die BKK evm übernimmt in vielen Fällen die Kosten für den Klinikaufenthalt sowie für die Therapien und Anwendungen im Rahmen der Kur. Erfahren Sie, wie Sie einen Antrag stellen und welche Kur für Sie in Frage kommt.
Welche Arten von Kuren gibt es?
Für die eigene Gesundheit vorsorgen, körperlich und seelisch neue Kraft schöpfen oder nach einer schweren Erkrankung wieder auf die Beine kommen – dafür sind Kuren da. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine Kur vielleicht auch für Sie in Frage und Sie können wieder mehr Lebensqualität gewinnen. Hier ein Überblick über die verschiedenen Kurleistungen, die wir abzüglich eines gesetzlichen Eigenanteils finanzieren:
- Vorsorgekur in Fachkliniken: Sie dient dazu, den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern.
- Rehabilitationskur: Sie kommt beispielsweise für chronisch Erkrankte in Frage. Sie soll Beschwerden lindern und den Fortschritt von Krankheiten aufhalten.
- Anschlussrehabilitation: Wird nach schweren Erkrankungen, z. B. einem Schlaganfall, oder Unfällen im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt verordnet.
- Ambulante Rehabilitationskur: Ist eine wohnortnahe ambulante Rehamaßnahme in einer anerkannten Rehabilitationseinrichtung.
- Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur: Kommt für Eltern in Frage, die selbst kurbedürftig sind, und für deren gesunde oder therapiebedürftige Kinder.
- Badekur: Die Badekur findet ambulant an einem zugelassenen Kurort in Deutschland statt. Sie kann zur Vorsorge durchgeführt werden oder zur Linderung von Beschwerden.
- Kompaktkur: Ist eine Sonderform der Badekur und wird ambulant an einem Kurort durchgeführt. Die Anwendungen finden in festen Gruppen statt und sind für chronisch Erkrankte gedacht.
- Rehabilitationsmaßnahmen zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit: Für diese Maßnahmen können andere Stellen zuständig sein und entsprechend die Kosten tragen,
Eine Kur empfiehlt und verordnet Ihnen Ihre Haus- oder Facharztpraxis. Sie wissen, welche Kur sich für Sie anbietet und stellen das entsprechende Verordnungsformular aus. Dieses geht der BKK evm zur Prüfung der Kostenübernahme zu. Bei der Entscheidung, ob eine Kur für Sie sinnvoll ist, berät uns der Medizinische Dienst (MD). Dabei gilt das Prinzip „ambulant vor stationär und Vorsorge vor Reha“. Wenn wir zusammen mit dem Medizinischen Dienst die Notwendigkeit für eine Kur sehen, wählen wir für Ihre Bedürfnisse die geeignete Klinik aus und bestätigen Ihnen die Übernahme der Kosten.
Fragen rund um das Thema Kuren beantwortet Ihnen Ralf Hauner, Tel.: 0261/402-71313.
Unterstützung für Menschen mit Behinderung
Mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes und den damit verbundenen neuen Regelungen für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen, hat die BKK evm eine zentrale Ansprechstelle für Sie eingerichtet.
Sprechen Sie uns als Ihre Krankenkasse gerne direkt an, wenn Sie Fragen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes haben.
Selbstverständlich steht unsere Beratungsleistung auch für Arbeitgebende und andere Rehabilitationsträger und -trägerinnen bereit.
Häufige Fragestellungen:
Gibt es neben der BKK evm, noch andere Stellen, welche eine Kur bezuschussen?
Die Kosten für eine Kur können neben Ihrer Krankenkasse auch die Deutsche Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder das Versorgungsamt tragen. Die Deutsche Rentenversicherung beispielsweise finanziert Kuren, die dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit dienen. Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die Zuständigkeit nicht beurteilen kann, prüfen wir anhand des Verordnungsformulars, wer in Frage kommt. Ist zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder jemand anderes zuständig, senden wir Ihnen den erforderlichen Antrag zu. Oder Sie stellen den Antrag direkt online auf der Website der DRV. Die DRV nimmt daraufhin Kontakt zu Ihrer Arztpraxis auf.
Was ist Inhalt der Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur?
Die Mutter-Kind-Kur oder eine Vater-Kind-Kur umfasst medizinische Behandlungen, Therapien und psychologische Unterstützung. Hinzu kommen gesundheitsfördernde und kreative Angebote wie z.B. das Mutter/Vater-Kind-Turnen. Das Programm der Kur ist individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten. Je mehr Sie sich hier einbringen, desto größer ist der Erholungseffekt.
Die Kinder werden in Gruppen pädagogisch und schulisch betreut. Sie können die Kur also auch außerhalb der Schulferien ganzjährig antreten. Kurbedürftige Kinder erhalten außerdem die medizinisch notwendigen Therapien, Behandlungen und psychologische Unterstützung.
Kann ich eine Kur auch ambulante am Wohnort durchführen?
Ein Aufenthalt in einer Klinik ist nicht immer notwendig. Eine Rehabilitationsmaßnahme kann auch ambulant an Ihrem Wohnort verordnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die ambulanten Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind. Während einer ambulanten Rehabilitation können Sie in der Nähe Ihrer Familie und in Ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Der Medizinische Dienst (MD) berät uns in der Frage, ob die Rehabilitation ambulant erfolgen kann, oder ob ein stationärer Aufenthalt in einer Fachklinik ratsam ist. Er orientiert sich bei der Einschätzung an ihrer individuellen Situation. Ebenfalls entscheidend ist, ob das Leistungsangebot an Ihrem Wohnort zu Ihren Bedürfnissen passt.
Wie beantrage ich eine Kur?
Fragen Sie zunächst in Ihrer zuständigen Haus- oder Facharztpraxis an. Diese empfiehlt gegebenenfalls eine Kur.
- Rät man Ihnen zu einer Vorsorgemaßnahme (ambulante Vorsorge am anerkannten Kurort/Badekur), senden wir Ihnen gerne die Antragsformulare. Schreiben oder rufen Sie uns einfach an.
- Empfiehlt Ihnen Ihre Haus- oder Facharztpraxis eine stationäre Mutter-/Vater-Kind-Vorsorge oder Mütter-/Väter-Vorsorge, stellt die Praxis die Verordnungsformulare Muster 64 (für die/den Mutter/Vater) und das Muster 65 für das/die behandlungsbedürftige/-n Begleitkind-/er aus.
- Ergibt sich aus einem Beratungsgespräch in Ihrer Haus- oder Facharztpraxis, dass eine Rehabilitation (ambulant, ambulant-mobil, stationär, Mutter-/Vater-Kind-Reha, Mütter-/Väter-Reha) zu Lasten der BKK evm erforderlich ist, verordnet der Arzt die Maßnahme auf dem Verordnungsformular Muster 61 Teil B-E. Das Verordnungsformular liegt ausschließlich in der Arztpraxis vor und wird ausgefüllt eingereicht. Die BKK evm prüft die Kostenübernahme.
Kann Ihre Arztpraxis nicht abschließend beurteilen, wer die Kosten für eine mögliche Kur tragen wird, reicht sie das Verordnungsformular Muster 61 Teil A bei der BKK evm ein. Daraufhin prüfen wir, ob wir Kostenträger der Maßnahme sind. In diesem Fall, senden wir das Muster 61 Teil A an die Praxis zurück. Dort werden die Teile B-E ausgefüllt und uns wieder zur Prüfung übersendet. Ist ein anderer Leistungsträger zuständig, z.B. die Deutsche Rentenversicherung, senden wir Ihnen den erforderlichen Antrag zu. Mit diesem wenden Sie sich dann wieder an Ihre zuständige Arztpraxis.
Liegt die Zuständigkeit der Antragsprüfung bei der BKK evm, beraten wir uns mit dem Medizinischen Dienst (MD). Zusammen entscheiden wir, ob eine Kur für Sie sinnvoll ist. Dabei gilt das Prinzip „ambulant vor stationär und Vorsorge vor Reha“. Wenn wir zusammen mit dem Medizinischen Dienst die Notwendigkeit für eine Kur sehen, wählen wir für Ihre Bedürfnisse die geeignete Klinik aus und bestätigen Ihnen die Übernahme der Kosten.