Hilfsmittel
Hilfsmittel sollen den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern und mehr Selbstständigkeit ermöglichen. Sie dienen
- der Pflege, z. B. Pflegebetten oder Wannenlifter.
- der Körperpflege, z. B. Waschsysteme oder Bettschutzeinlagen.
- der Linderung von Beschwerden, z. B. Lagerungshilfen.
- zum Verbrauch z. B. Desinfektionsmittel und Schutzkleidung.
- der selbstständigen Lebensführung, z. B. Notrufsysteme.
Pflegebedürftige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten zu den Kosten der Pflegehilfsmittel eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel. Bei Verbrauchsartikeln wie Einmalbettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel übernimmt die BKK Pflegekasse Kosten von bis zu 40 Euro im Monat. Für Verbrauchsartikel fällt keine Zuzahlung an.