Mitglied werden bei der BKK evm

Die BKK evm ist eine betriebsbezogene (sog. geschlossene BKK). Als betriebsbezogene Betriebskrankenkasse für die evm-Gruppe ist sie wählbar für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der evm-Gruppe und deren Familienangehörige.

Einmal Mitglied, können Sie ein Leben lang bei der BKK evm bleiben, auch wenn Sie das Unternehmen wechseln oder sich im Anschluss an eine Familienversicherung selbst versichern möchten.

Als Mitglied der BKK evm haben haben Sie nicht nur ab dem 1. Tag der Mitgliedschaft den vollen gesetzlichen Leistungsanspruch, sondern profitieren auch sofort von allen Extraleistungen.

Weder Wartezeiten noch Gesundheitsprüfungen

Bei einem Wechsel zur BKK evm gibt es keine Wartezeiten, Gesundheitsprüfungen oder Risikozuschläge. Laufende Behandlungen (z. B. Kieferorthopädie) sind kein Problem. Bei Zahnersatz wird das vorhandene Bonusheft als Nachweis selbstverständlich anerkannt. Ihre alte Kasse ist auch bei bereits vorliegender Kündigung verpflichtet, alle Regel- und Satzungs­leistungen bis zum letzten Tag der Mitgliedschaft in vollem Umfang zu gewähren.

Beachten Sie: Eine jahrelange Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bringt keinerlei Leistungsvorteile, und ein höherer Beitrag ist nicht mit höheren Leistungen verbunden.

Einfach Beitrittsformular ausfüllen, fertig!

Für die Mitgliedschaft in der BKK evm ist nur diese Beitrittserklärung erforderlich. Wenn Sie zurzeit Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie die Krankenkasse jederzeit mit einer Frist von zwei vollen Kalendermonaten wechseln. Für Familienversicherte (z. B. nach Abschluss von Schule oder Studium), die nun selbst Mitglied werden möchten, gilt keine Kündigungsfrist. Jeder Neueintritt in eine gesetzliche Krankenkasse löst eine Bindungsfrist von 12 Monaten aus.

Keine Kündigung mehr

Zum Wechsel zu unserer BKK müssen Sie die bisherige Krankenkasse nicht mehr kündigen. Sie unterschreiben einfach die Beitrittserklärung bei uns und wir kümmern uns, um die gesamte Abwicklung des Kassenwechsels mit der bisherigen Krankenkasse.

Übernehmen wir für Sie: Mitgliedsbescheinigung an den Arbeitgeber

Wenn Sie eine neue Beschäftigung aufnehmen, benötigt Ihr Arbeitgeber von Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Beschäftigungsaufnahme eine Mitgliedsbescheinigung, die wir ihm nach Ihrem Beitritt elektronisch zusenden. Auch bei einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis muss Ihrem Arbeitgeber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung vorliegen. Diese Mitgliedsbescheinigung erfolgt direkt von uns für Sie.

Ihre ehemalige Krankenkasse muss - sofern Sie zuvor selbst dort Mitglied waren - uns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unserer maschinellen Meldung das Ende der Mitgliedschaft übermitteln.

Ehegatten bzw. gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder eines Mitglieds können beitragsfrei im Rahmen unserer Familienversicherung mitversichert werden.