Pflegeversicherung
BKK evm-Mitglieder und ihre familienversicherten Angehörigen sind automatisch auch pflegeversichert. Dies bedeutet, dass sie im Fall von Pflegebedürftigkeit entsprechend des festgestellten Grades der Selbstständigkeit Leistungen durch Pflegekräfte und/oder Pflegegeld erhalten. Für weitere Informationen und Unterstützung für die geeignete Versorgung sprechen Sie uns bitte an.
Einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie hier.