Arznei- und Verbandmittel
Die BKK evm übernimmt die vollen Kosten der verordnungspflichtigen Arznei- und Verbandmittel abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils. Grundlage hierfür ist der tatsächliche Abgabepreis eines Medikaments, sofern dieser innerhalb der gesetzlichen Festbetragshöhe liegt. Übersteigt er diesen Festbetrag, fallen zusätzliche Kosten für Sie an.
In solch einem Ausnahmefall wird Ihr Arzt Sie frühzeitig darauf hinweisen bzw. Ihr Apotheker Sie beraten. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit. Für diese sowie für die Standardbehandlung besonders schwerwiegender Erkrankungen übernimmt die BKK evm zudem die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Ab 18 Jahren beträgt die Zuzahlung zu Arzneimitteln 10 %, mindestens 5 €, maximal 10 €. Ausnahme: Da die Zuzahlung nie über dem Abgabepreis liegt, reduziert sie sich bei Preisen unter 5 € entsprechend. Eine Reihe von Arzneimitteln ist von der Zuzahlung befreit: Eine Übersicht erhalten Sie unter www.gkv-spitzenverband.de, Stichwort Befreiungsliste.
Die Kosten für sogenannte Lifestyle-Arzneimittel müssen stets selbst getragen werden. Hierbei handelt es sich um Medikamente, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Dies sind insbesondere Arzneimittel zur Abmagerung oder Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts, zur Raucherentwöhnung, zur Verbesserung des Haarwuchses, zur Behandlung der erektilen Dysfunktion und zur Steigerung der sexuellen Potenz.
Extraleistung der BKK evm
Im Rahmen unserer Mehrleistungen erstatten wir Ihnen für homöopathische Arzneimittel bis zu 100,00 € pro Kalenderjahr. Reichen Sie uns dazu einfach die Privatrechnung mit dem Privatrezept ein.