Pflegeversicherung
Die BKK evm ist mehr als eine Krankenkasse. Zusätzlich haben wir für Sie eine Pflegekasse eingerichtet. Als Mitglied der BKK evm sind Sie automatisch bei uns pflegeversichert. BKK evm-Mitglieder und ihre familienversicherten Angehörigen sind damit automatisch auch pflegeversichert. Dies bedeutet, dass sie im Fall von Pflegebedürftigkeit entsprechend des festgestellten Grades der Selbstständigkeit Leistungen durch Pflegekräfte und/oder Pflegegeld erhalten.
Pflegebedürftig ist, wer dauerhaft, voraussichtlich mindestens sechs Monate, in erheblichem Maß auf Hilfe in mindestens einem der folgenden Bereiche angewiesen ist: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und/oder Hauswirtschaft. Wenn sich ein Pflegebedarf abzeichnet: Sprechen Sie mit uns.
BKK Internetportal zur Unterstützung pflegender Angehöriger
Unter www.bkk-gesundheit.de/pflege erhalten Sie wichtige Informationen u. a. über das neue Pflegestärkungsgesetz, die neuen Pflegegrade, Leistungsansprüche, Hilfen und Schritte im Pflegefall, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, Pflege und Beruf sowie Gesundheitsvorsorge für pflegende Angehörige.
Auf unserem Pflege-Finder können Sie nach einem passenden Pflegeheim, einem ambulanten Pflegedienst und speziellen Betreuungsangeboten suchen.