Mutterschaft und Geburt

Mit der Schwangerschaft beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Sie tragen Verantwortung für zwei, haben neue Bedürfnisse und viele Fragen. Wir hören Ihnen zu, sind für Sie da und begleiten Sie und Ihr Kind sicher durch diese besonderen 40 Wochen. Für die Zeit Ihrer Schwangerschaft und auch während des Heranwachsens Ihres Kindes bieten wir Ihnen mehr als die üblichen Vorsorgeangebote. Informieren Sie sich hier zu unseren umfangreichen Leistungen.

Arzneimittel während der Schwangerschaft

Manchmal ist es unumgänglich, dass Sie während der Schwangerschaft Medikamente einnehmen müssen. Sorgen Sie sich nicht, Ihr Arzt wird Sie in dieser Situation ausführlich beraten. In allen anderen Fällen sollten Sie auf die Einnahme auch rezeptfreier Arzneimittel jedoch nach Möglichkeit verzichten. Lesen Sie in jedem Falle gründlich den Beipackzettel. Übrigens: Wegen Schwangerschaftsbeschwerden vom Arzt verordnete verschreibungspflichtige Arznei-, Verband- und Heilmittel übernehmen wir zuzahlungsfrei.

Geburtsvorbereitung

Gerade wer zum ersten Mal schwanger ist, steht vor vielen Fragen. Damit Sie Ihr Baby möglichst entspannt zur Welt bringen und den neuen Herausforderungen gelassen entgegensehen können, übernimmt die Audi BKK für Sie die Kosten des durchgeführten Geburtsvorbereitungskurses. Einzige Voraussetzung ist, dass diese Leistungen von einer Vertragshebamme oder einem zugelassenen Physiotherapeut erbracht werden. Übrigens: Als Zusatzleistung übernehmen wir auch die Kosten des Geburtsvorbereitungskurses Ihres Partners, wenn dieser bei uns versichert ist.

Zur Geburtsvorbereitung gehören:

  • Unterrichtung über den Schwangerschaftsverlauf
  • die physische und psychische Vorbereitung auf Geburt und Wochenbett
  • gymnastische Übungen
  • Entspannungsübungen und Übungen der Atemtechnik

Haushaltshilfe

Falls es Ihnen aufgrund erheblicher Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung nicht möglich ist, den Haushalt zu führen, sind Sie auf Hilfe angewiesen. Wir unterstützen Sie mit einer Haushaltshilfe, wenn keine Person in Ihrem Haushalt lebt, die diese Aufgabe übernehmen kann. Die Kosten für diese Fachkraft werden direkt mit der Audi BKK abgerechnet. Falls Sie sich selbst eine Haushaltshilfe beschaffen möchten, erstatten wir Ihnen die Kosten in angemessenem Umfang. Übernehmen Verwandte oder der Ehepartner die Haushaltsführung, können deren Fahrkosten sowie der Verdienstausfall erstattet werden. Ein Eigenanteil fällt für Versicherte der BKK evm nicht an.

Mutterschaftsgeld

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes wird aus Ihrem Nettoverdienst der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist errechnet. Das Mutterschaftsgeld beträgt bis zu 13 Euro pro Tag. Sofern Sie Arbeitnehmerin sind und Ihr Nettoverdienst 13 Euro pro Kalendertag überschreitet, erhalten Sie einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von Ihrem Arbeitgeber. Der Zuschuss gleicht die Differenz zu Ihrem bisherigen Nettoverdienst aus.

Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I erhalten einen von der Bundesanstalt für Arbeit festgelegten Tagessatz. Arbeitslosengeld II – Bezieherinnen haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Demzufolge haben sie auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld beginnt sechs Woc er vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte. Die Gesamtdauer der Schutzfrist beträgt in jedem Fall 99 bzw. 127 Tage.

Falls Sie familienversichert sind und in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehen, können Sie ein Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt bis zu 210 Euro direkt beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen. Das aktuelle Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft können Sie hier einsehen Aktuelles Rundschreiben Mutterschaftsgeld

Zusatzleistungen der BKK evm

Daneben haben wir weitere exklusive Angebote für Sie, welche begleitend Ihre Schwangerschaft unterstützen sollen. Weitere Informationen