Wohn­umfeld­verbesserung

Wenn ein Pflegebedürftiger oder jemand, der in seiner Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt ist (Pflegegrad I-V), zu Hause gepflegt und betreut wird, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes werden insgesamt bis zu 4.180 Euro ab dem 01.01.2025 bezuschusst (bis zu 16.000 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen).