Zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädische Behandlung
Ob Kronen, Brücken oder Prothesen – es gibt viele Methoden, einen fehlenden natürlichen Zahn zu ersetzen. Bei den Kosten für den Zahnersatz lassen wir Sie selbstverständlich nicht allein. Nutzen Sie unseren Festzuschuss, der 60 Prozent der zahnärztlichen und zahntechnischen Kosten abdeckt. Bei regelmäßiger Zahnvorsorge erhöhen wir den Zuschuss zum Zahnersatz sogar auf bis zu 75 Prozent.
Zahnersatz: So profitieren Sie vom Festzuschuss
Ob Brücke, Krone oder Prothese: Zahnersatz-Kosten variieren je nach dem Heil- und Kostenplan, den Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin ausstellt. Jedem Befund ist eine genau definierte Regelversorgung zugeordnet. Das bedeutet: Versicherte erhalten einen sogenannten befundorientierten Festzuschuss ihrer Krankenkasse in Höhe von 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Für alle, die ihr Bonusheft fleißig gepflegt haben, erhöht sich der Zuschuss: Wenn Sie für die zurückliegenden fünf Jahre eine regelmäßige Vorsorge nachweisen können, beträgt der Festzuschuss schon 70 Prozent – und steigt sogar auf 75 Prozent, wenn Sie für zehn aufeinanderfolgende Jahre die zahnärztliche Vorsorge für Ihr Zähne nachweisen können.
Bitte beachten Sie: Seit dem 1. Juli 2022 erfolgt die Beantragung Ihrer geplanten Behandlung digital. Das heißt, Ihre zahnärztliche Praxis übermittelt den Heil- und Kostenplan direkt an die Krankenkasse.
Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt erhält dann von uns zügig eine Rückmeldung über die Höhe des Zuschusses. Sie erhalten die Information per Post.
Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen, vor einer größeren Zahnersatz-Behandlung die Kosten zu vergleichen.
Vollnarkose beim Zahnarzt
Hier können Sie sich informieren unter welchen Voraussetzungen wir die Kosten für die Vollnarkose beim Zahnarzt übernehmen können.